Verhinderungspflege

Auch ein pflegender Angehöriger braucht einmal Urlaub oder wird selber krank.
Um während dieser Phasen eine Weiterführung der gewohnten Pflege sicherzustellen, haben Sie gegenüber Ihrer Pflegekasse den Anspruch auf eine Pflegevertretung für die Dauer von längstens 6 Wochen im Jahr (gemäß 1.Pflegestärkungsgesetz ab 01.01.2015).

In diesem Zeitraum übernehmen unsere Mitarbeiter die Verhinderungspflege in Form von ambulanter Pflege zu Hause oder Tagespflege in unserer Einrichtung.